Kasseninfo

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„Abrechenbare Krankenkassen“

Normalerweise werden von den Zusatzversicherungen 50-100 % der Kosten übernommen. Es ist keine ärztliche Überweisung oder Verordnung notwendig, um die Kosten bei der Krankenkasse abrechnen zu können. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse wegen der Kostenübernahme. Im Verhinderungsfall bitte ich Sie, mich mindestens 24 Stunden im Voraus zu benachrichtigen, damit der reservierte Termin nicht verrechnet wird.

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